Einige Klienten hatten fondsgebundene Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie abgeschlossen. Wesentlich für ihre Entscheidung für dieses Versicherungsprodukt war die versprochene Kapital- und Höchststandsgarantie, basierend auf dem Fonds DWS FlexPension (bei Laufzeitende).
Etwa mit Schreiben im Herbst 2019 wurden die Versicherungsnehmer aufgrund des (angeblich) vertraglichen Auflösungsrechts der Fondsveranlagung über die Auflösung des Fonds FlexPension II per 12.11.2019 informiert. Damit erlischt auch die bestehende Kapital- und Höchststandsgarantie.
Durch diese einseitige Vertragsänderung wurde der Versicherungsvertrag zu einem Produkt, das die Versicherungsnehmer ursprünglich nicht haben wollten.
Ich unterstütze und vertrete Klienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Lebensversicherungen, wenn Sie von Ihrer Versicherung informiert wurden, dass Ihre fondsgebundene Lebensversicherung durch einen Fondstausch (zB DWS FlexPension) schlechter gestellt wird, insb. wegen Entfall der Kapital- und Höchststandsgarantie:
Ich fordere bereits für einige Klienten mit Klagen in Gerichtsverfahren die Rückerstattung des veranlagten Kapitals samt gesetzlicher Zinsen, was 4 % p.a. entspricht.
Ich habe mit dem VSV/Dr. Kolba gemeinsam eine Aktion gestartet. Infos finden Sie hier.
Die Medien haben (zuletzt) darüber berichtet:
Wenn Sie mehr wissen möchten: Rufen Sie mich unverbindlich an oder schicken Sie mir Ihre individuelle Anfrage – in einer Ersteinschätzung klären wir dann gemeinsam ab, was ich für Sie tun kann!