Bankrecht

Ich unterstütze und vertrete Klienten bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Banken, zuletzt insbesondere bei der Rückforderung von sog. Bearbeitungsentgelten:
Viele Banken verrechnen im Zuge der Vergabe von (Verbraucher-) Kreditverträgen eine gesonderte Bearbeitungsgebühr, welche sich oft prozentuell anhand der Kreditvaluta berechnet.
Derartige Bearbeitungsgebühren können uU wegen sog. Intransparenz (gem. § 6 Abs 3 KSchG) und/oder wegen sog. gröblicher Benachteiligung (gem. § 879 Abs 3 ABGB) zurückgefordert werden.
Ich führe in Kooperation mit dem Verbraucherschutzverein (VSV) zahlreiche Gerichtsverfahren, um Verbrauchern zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Der Oberste Gerichtshof folgte in zwei Verfahren unserem Rechtsstandpunkt und verurteilte die Bank zur Zurückzahlung der Bearbeitungsgebühr samt Zinsen und Kosten (2 Ob 52/25y; 2 Ob 63/25s).
Wenn Sie mehr wissen möchten: Rufen Sie mich unverbindlich an oder schicken Sie mir Ihre Anfrage – in einer Ersteinschätzung klären wir dann gemeinsam ab, was ich für Sie tun kann!