Datenschutzrecht

Ich unterstütze und vertrete Klienten bei der Durchsetzung von Rechten im Zusammenhang mit dem Datenschutz und der Geltendmachung von Schadenersatz.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bietet diverse Rechte (sog. Betroffenenrechte), womit sich der Einzelne (Betroffene) gegen unrichtige oder unvollständige Eintragungen zur Wehr setzen oder verlangen kann, dass Daten über ihn wieder gelöscht werden. Die wichtigsten Rechte – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – sind

  • das Auskunftsrecht,
  • das Recht auf Berichtigung,
  • das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) sowie
  • das Widerspruchsrecht.

Der Verantwortliche muss unverzüglich, jedenfalls innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags (durch den Betroffenen), darauf reagieren.

Falls ein Betroffener der Meinung ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann er sich sowohl mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde (DSB) oder mit einer Klage an die Zivilgerichte wenden.

Bei den Zivilgerichten kann, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, auch Schadenersatz geltend gemacht werden.

Bei der Durchsetzung von Betroffenenrechten und Schadenersatzansprüchen droht in aller Regel bereits Verjährung, weshalb ich zu raschem Handeln raten muss!

Wenn Sie mehr wissen möchten: Rufen Sie mich unverbindlich an oder schicken Sie mir Ihre Anfrage – in einer Ersteinschätzung klären wir dann gemeinsam ab, was ich für Sie tun kann!